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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 679
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

    Danach hat der Richter vor der Anordnung der Durchsuchung zu prüfen, ob die förmlichen und materiellen Voraussetzungen für die Durchsuchung vorliegen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., 2014, § 287 AO RdNr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen; Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5; Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Danach hat das Gericht vor Anordnung der Durchsuchung zu prüfen, ob die förmlichen und materiellen Voraussetzungen für die Durchsuchung vorliegen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, insbesondere ob die Maßnahme den schwerwiegenden Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigt, weil andernfalls der Vollstreckungserfolg gefährdet wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679).
  • VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Vollstreckung eines Tierhaltungsverbotes

    Denn diese Ermächtigung wie auch der richterliche Prüfungsumfang und die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich in erster Linie aus gesetzlichen Bestimmungen, welche die Voraussetzungen für die Durchsuchung festlegen (vgl. dazu BVerfGE 57, 346 zu einer Durchsuchungsanordnung auf der Grundlage von § 287 der Abgabenordnung; OVG Lüneburg NVwZ 1990, 679).
  • VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11

    Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen

    Dabei erfordert jedoch Art. 13 Abs. 2 GG eine vorherige richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichts zum (zwangsweisen) Betreten und Durchsuchen der Wohnräume (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1989 - 10 M 40/89 - Juris Rdnr. 8; Engelhard/App, VwVG, 8. Aufl. 2008, § 12 Rdnr. 4).
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